Zur Person

Der Weg zum Sprecher für Sport in der LINKEN-Stadtratsfraktion

Meine ersten sportlichen Gehversuche unternahm ich 1985 als Turner. Unsere Riege trainierte viermal in der Woche für Olympia. Diese Reise endete für mich 1987 und es ging auf die Südanlage (heute steht da die Arena) zur Leichtathletik. In den Wendewirren und nach der Implosion meiner Trainingsgruppe landete ich bei den GeländeorientierungsfahrerInnen von Blau-Weiß Leipzig. Toller Sport, aber ich wollte nach einigen Erfolgen im fortgeschrittenen Alter es endlich mal mit dem Fußball probieren (B-Jugend: Sachsen Leipzig, A-Jugend: Blau-Weiß Leipzig). Nach einigen Stippvisten bei der legendären Fünften von Blau-Weiß war ich seit der Vereinsgründung des Roten Stern Leipzig ´99 e.V. bei den Sternen an und um das runde Leder aktiv. Als vielleicht größten sportlicher Erfolg würde ich das Verursachen des Elfmeters zum 1:1 im Stadtpokalfinale am 1. Mai 2002 benennen wollen (Endstand: 1:2). Ende der Nullerjahre war ich dann als RSL-Jugendtrainer aktiv und seit 2009 firmiere ich beim Roten Stern als ehrenamtlicher Geschäftsführer. Den Wechsel auf die administrative Seite des Sports komplettierte meine Wahl in den Leipziger Stadtrat 2014. Seitdem bin ich als Sprecher für Sport in Amt und Würden. Ich habe den Sport aus vielen Perspektiven erlebt und möchte mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass alle die Möglichkeit haben, in einem offenen, toleranten, geselligen und infrastrukturell-intakten Umfeld Sport treiben zu können.

In diesem Sinne: Sport frei! 

Dr. Adam Bednarsky

Die Covid-19-Verordnungen werden gefühlt täglich aktualisiert und die Unsicherheit, was geht und was nicht geht, steigt. Und diese Unsicherheit herrscht nicht nur bei den - zumeist ehrenamtlich organisierten - Vereinen, sondern auch bei Verwaltungen und Sportverbänden. Hier einige Informationsquellen für Sportvereine.

 

 

Zunächst ist immer das Leipziger Bürgertelefon die richtige Adresse: 0341-123-0

Informationen der Stadt Leipzig (z.B. welche Hallen können genutzt werden, sind hier zu finden, bei Nachfragen steht das Bürgertelefon zur Verfügung) sind hier zu finden.

Die Empfehlungen der Sportfachverbände, wie das Training abläuft, sind auf der Internetseite - aktualisiert - des Landessportbundes Sachsen (LSB) und des Stadtsportbundes (SSB) einsehbar: Corona FAQ des LSB & Corona-News des SSB

Auch der DOSB hat viele Infos für die Sportvereine parat: DOSB-Leitplanken

Ich wünsche alle SportlerInnen und denen, die alles managen, ein einfaches "Sport frei"! Haltet dennoch, wenn möglich, Abstand, bleibt gesund und munter.

 

Dr. Adam Bednarsky

Die Corona-Hilfspakete für sächische Sportvereine können mittlerweile beantragt werden. Sportvereine können bei der Sächsischen Aufbaubank bis zu 500.000 Euro "Soforthilfe-Darlehen Sport" und beim Landessportbund Sachsen Soforthilfen bis zu 10.000 Euro beantragen. Die Anträge sollen "schnell und unbürokratisch" bearbeitet werden. Wenn es irgendwo klemmt oder ihr Fragen habt, dann meldet euch ganz einfach per Mail oder unter 0341-123-2150 in der Geschäftsstelle der LINKE-Stadtratsfraktion.

Bis zu 10.000 Euro Soforthilfe für Sportvereine

Wer kann beantragen?

  • Alle Sportvereine, die zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied (laut Satzung) im Landessportbund Sachsen waren und aktuell als gemeinnützig anerkannt sind. Jeder von der COVID-19-Pandemie 2020 betroffene LSB-Mitgliedsverein kann nur einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Unselbständige Abteilungen von Vereinen und Vereine, die ihren Sitz nicht im Freistaat Sachsen haben, können keinen Antrag stellen.

Was kann beantragt werden?

  • Die Soforthilfe wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Als Finanzierungsart wird dabei eine Festbetragsfinanzierung in Form einer einmaligen Zuwendung festgelegt. Die Höhe der Zuwendung kann dabei bis zu 10.000 Euro in Abhängigkeit von dem Bedarf, der zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten erforderlich ist, betragen. 

Wo und wie wird beantragt?

  • der Landessportbund Sachsen organisiert diese Soforthilfen -  zur entsprechenden Seite des Landessportbundes: LINK
  • E-mail: soforthilfe@sport-fuer-sachsen.de
  • Antragsformular - Richtlinie (Abschnitt B!)
Bis zu 500.000 Euro "Soforthilfe-Darlehen Sport" (neu seit 14.5.20, zuvor bis 350.000 Euro)

Wer kann diese beantragen?

  • Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen, Sportvereine sowie deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen

Was kann beantragt werden?

  • Darlehen zur Liquiditätssicherung in Höhe von maximal 500.000 Euro

Wo und wie wird beantragt?

 

Aus 20 mach' 10: Den Leipziger Sportvereinen den Rücken stärken!

Rede im Stadtrat zur Förderrichtlinie Sport (Drs. 841)

Adam Bednarsky

Wir beschließen heute mit der Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig ein wesentliches Instrument zur Unterstützung der Leipziger Sportvereine durch die Stadt Leipzig. Das mag für viele eine Nebensächlichkeit sein, aber die Auswirkungen dieser Richtlinie betreffen aktuell 100.000 Menschen in unserer Stadt, die in 400 Leipziger Sportvereinen organisiert sind. Mein Dank gilt dem Amt für Sport, welche akribisch diese Vorlage vorbereitet hat. ... WEITERLESEN

PM: Leipziger Sportvereinen den Rücken stärken und Bürokratie aktiv abbauen!

Adam Bednarsky

Bei der Sitzung des Leipziger Stadtrates am 28. Mai 2020 wird dieses Gremium aller Voraussicht nach die „Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig“ (https://bit.ly/2A5mQSK) beschließen. Damit regelt die Verwaltung die finanzielle Unterstützung des Leipziger Sports. Neben der erstmaligen Aufnahme des e-sports in den Förderkanon wird mit dieser WEITERLESEN

Adam Bednarsky

Vor einem Monat wurde der Freistaat Sachsen aktiv. Insgesamt 20 Millionen Euro standen als Sofort-Hilfe für sächsische Sportvereine zur Verfügung. Bei Bewertung der mir zu Grunde liegenden Informationen funktioniert der Kontakt zum Landessportbund Sachsen, der mit der Bearbeitung der maximal 10.000 Euro Soforthilfe betraut wurde, ganz gut. Bei der Beantragung der maximal 350.000 Euro-starken Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gibt es Probleme. Nicht wenige Vereine haben seit fast einem Monat noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung von der SAB erhalten. Vielleicht kenne ich auch nur die falschen Sportvereine in Sachsen, aber wäre es den entsprechenden Institutionen möglich, mal einen kurzen Zwischenbericht zu geben, wo es da aktuell klemmt. Das wäre bei der allgemeinen Planungsunsicherheit gewiss ein großer Erkenntnisgewinn für zahlreiche sächsische Sportvereine.

Verband zahlt RB-Spendengelder aus - Auch BSG Chemie und 1. FC Lok profitieren

Antje Henselin-Rudolph

Die Leipziger Fußball-Familie hakt sich unter. Wie in jeder guten Familie sind sich nicht immer alle grün (oder blau oder rot(-weiß), aber wenn es darauf ankommt, dann hält mensch zusammen. Das ist schön und deswegen bleibt es bei einem einfachen Wort: Dankeschön! Die Roten Sterne sind - gemessen an den Aktiven FußballerInnen - der mitgliederstärkste Verein in Leipzig. Dadurch landeten fast 1.800 Euro auf den Sterne-Konto. Zum LVZ-Sportbuzzer-Artikel

Saisonabbruch in Sachsen: Gegenwind und Zuspruch für Verhalten des Verbandes

Antje Henselin-Rudolph / Frank Müller

Fußball-Leipzig erwacht - allmählich. Bei den Sternen geht es auch in aller Ruhe los: "Bei Roter Stern Leipzig sieht man das entspannt. "Es gebietet die Vernunft, so zu entscheiden. Amateurfußball ist derzeit nachrangig", sagt Geschäftsführer Adam Bednarsky." Zum LVZ-Sportbuzzer-Artikel

Sportplätze öffnen unter Auflagen wieder - Innensportstätten bleiben weiterhin geschlossen

Stadt Leipzig

Langsam geht es wieder los. Der Leipziger Sport steht in den Startlöchern, aber die Auflagen haben es in sich. Die Stadt Leipzig informiert. Link zur Pressemitteilung der Stadt Leipzig Bitte beachtet unbedingt das sogenannte Kleingedruckte, da kommt noch viel Arbeit auf die Sportvereine zu. Hier findet ihr das Schreiben der Leipziger Sportverwaltung an die Sportvereine ("Eingeschränkte Aufhebung der Nutzungsuntersagung" vom 5. Mai 2020), die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. April 2020 und die entsprechende Hygieneauflagen vom 4. Mai 2020.

Freistaat lehnt neue Schwimmhalle ab!

Zukunft des Leipziger Schwimmsports steht auf dem Spiel!

Gebhardt, Lehmann, Schmidt, Zenker

Wie vom Sächsischen Ministerium des Innern mitgeteilt wurde, wird die Stadt Leipzig für den Bau der Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz einen ablehnenden Förderbescheid bekommen. Der Freistaat lehnt eine Bezuschussung durch Landesmittel, die in Höhe von 6,255 Mio. € beantragt wurde ebenso ab, wie eine Förderung aller weiterer von der Stadt Leipzig geplanter kommunaler Sportbauten wie die geplante Errichtung der wettkampftauglichen 3-Feld-Halle in Böhlitz-Ehrenberg und die medientechnische Erschließung des Kunze-Sportparks wie auch der Sportplatzanlage in Mölkau.

Hierzu Michael Schmidt, Stadtrat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH und Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Unsere beiden Fraktionen waren vor fünf Jahren Initiatoren für den Beschluss zum Bau der neuen Schwimmhalle Ost. Der Nutzerdruck war bereits damals enorm und hat im Zuge der wachsenden Stadt weiter zugenommen, sodass wir bereits in der Standortsuche für die ebenfalls im Sportprogramm 2019-24 verankerte weitere Schwimmhalle Süd sind. Die Zahl der Badegäste allein in den Schwimmhallen der Stadt hat sich im Laufe der vergangenen fünf Jahre um weitere 75.000 auf mittlerweile über 1 Mio. erhöht. Die Bahnen sind voll und es wird immer schwieriger, neben dem Schulschwimmen auch den Vereinen noch ausreichend Bahnen zur Verfügung zu stellen – trotz mittlerweile ausgeweiteter Öffnungszeiten. Außerdem zeigt sich seit vielen Jahren eine immer stärker abnehmende Schwimmfähigkeit bei Kindern, denen nur mit einem Ausbau von Angeboten entgegengetreten werden kann. Dass in einer solchen Situation und nach diesen jahrelangen intensiven Vorbereitungen von der Standortsuche bis zum Architektenwettbewerb sowie den engen Abstimmungen mit dem Freistaat sämtliche Fördermittel abgelehnt werden, ist ein riesiger Schock. Bei einem Investitionsvolumen von knapp 15 Mio. Euro sind Stadt und Sportbäder zwingend auf diese Mittel angewiesen und werden die Realisierung allein nicht bewältigen können.“

Oliver Gebhardt, Stadtrat der Fraktion die Linke und Jens Lehmann, Stadtrat der CDU-Fraktion – beide ebenfalls Aufsichtsräte der Sportbäder GmbH:

„Die Ablehnung des Fördermittelantrages widerspricht den sportpolitischen Leitlinien und den dringenden Notwendigkeiten in der Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur. Es bleibt vollkommen nebulös, mit welchen Kriterien der Freistaat diesen dringenden Ausbau der Schwimmhallenkapazität vom Tisch wischt, sämtlichen Fachplanungen und damit der Daseinsvorsorge widerspricht. Auch in Zeiten von Corona und den damit einhergehenden Sonderausgaben braucht es zielgerichtete Investitionen in die Daseinsvorsorge, um unsere Stadt lebenswert zu halten. Alles andere würde bei den Bürgerinnen und Bürgern, die schon lange auf eine Entspannung bei den Leipziger Bädern durch einen Ausbau der Schwimmfläche warten, vollkommenes Unverständnis hervorrufen. Wir fordern den Freistaat dringend zum Umdenken auf und werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen!“

Alle Stadträte verweisen auf Studien wie die des Robert-Koch-Instituts (RKI), die belegen, dass „ein erheblicher Anteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland nicht schwimmen kann“ (Quelle: http://gleft.de/3Jh). „Initiativen zur Förderung der Schwimmfähigkeit sollten ein besonderes Augenmerk auf Heranwachsende aus sozial benachteiligten Familien und jene mit beidseitigem Migrationshintergrund richten.“ Gerade die Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz erfüllt dieses Kriterium im besonderen Maße. Leipzig steht hinter diesem Projekt, Sachsen muss jetzt endlich handeln!

Berichterstattung: L-IZ; LVZ; Bild

Dr. Adam Bednarsky

Die am 7. April verkündeten Corona-Hilfspakete für Sportvereine des Landes sind auf dem Weg. Wohl ab dem 24. April können Sportvereine zinslose Darlehen bis zu 350.000 Euro (Laufzeit: 10 Jahre) bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Ab sofort können Vereine Soforthilfen bis zu 10.000 Euro beim Landessportbund Sachsen beantragen. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde durch das Sächsische Innenministerium erlassen und veröffentlicht. Die Anträge sollen "schnell und unbürokratisch" bearbeitet werden. Nach Informationen des Sächsisches Staatsministerium des Innern stehen 20 Millionen Euro für den Sport zur Verfügung. In der Veröffentlichung des Landessportbundes Sachsen wird von 10 Millionen Euro für die Soforthilfe gesprochen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass jeweils für Soforthilfen und Darlehen 10 Millionen Euro ausgereicht werden können.

  • Darlehen zur Liquiditätssicherung können bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden: LINK - Antragsformular folgt
  • Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Vereine beim Landessportbund Sachsen beantragen: LINK - Antragsformular - E-Mail-Kontakt beim LSB: soforthilfe@sport-fuer-sachsen.de

Mir stellt sich aktuell die Frage nach der Herkunft der Mittel. Es ist zu hoffen, dass diese Mittel zusätzlich für den Sport bereitgestellt werden und nicht einfach haushalterisch im Sporthaushalt umgewidmet wurden.

Corona-Hilfspakete: Wie wird der organisierte Sport unterstützt?

Dr. Adam Bednarsky

Auch der Leipziger Sport ist von der Corona-Pandemie betroffen. Wie wichtig die sportliche Betätigung ist, zeigt insbesondere, dass die Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich in den Tagen des sogenannten „Shutdowns“ erlaubt und erwünscht war. Natürlich einzeln und mit dem notwendigen Abstand. Alle Sportvereine sind betroffen von den Corona-Verfügungen. Das sportliche und gesellige Miteinander im organisierten Sport ist flächendeckend zum Erliegen gekommen. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Sportvereinen. Sehr grob formuliert: Je höher der Professionalisierungsgrad und die Abhängigkeit von Zuschauereinnahmen desto größer die finanziellen Belastungen beziehungsweise die Gefahr wirtschaftlicher Schieflagen. Im professionellen Fußball wiederum stecken gerade die Vereine, die im mittleren und unteren Segment des Profigeschäfts stehen im größeren wirtschaftlichen Dilemma (Stichwort: TV-Gelder) als die im oberen. Die Politik versucht den organisierten Sport, im Rahmen des - vermeintlich - Möglichen durch die Corona-Zeiten zu manövrieren. Dabei ist in den letzten Wochen ein Flickenteppich an Unterstützungsmöglichkeiten je nach Kommune und Bundesland entstanden. Ich habe die begrüßenswerte Facebook-Initiative von Lutz Thieme (Hochschule Koblenz) zum Anlass genommen und nach den unterschiedlichen Ansätzen der Corona-Hilfe für den Sport geschaut. Die Lage ist aktuell sehr unübersichtlich, vielleicht hilft jedoch der Vergleich ein wenig bei der Orientierung. Die Sportvereine werden in den nächsten Wochen erst Schritt für Schritt erkennen, wo tatsächlich der Schuh drückt. Helfen wir uns gegenseitig und meistern wir gemeinsam die Herausforderungen, vor die uns diese Pandemie (auch im Sport) gestellt hat.

 

Freistaat Sachsen - Hilfspaket über 20 Millionen Euro für den sächischen Sport ist unterwegs

Der Freistaat hat Unterstützung in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Höchstsumme pro Verein liegt bei bis zu 10.000 Euro. Wann und wie die Gelder ausgezahlt werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie sollte bis zum 14. April erstellt sein. Es obliegt nach Angaben der Landesverwaltung den „jeweils verantwortlichen Ressorts“, die Maßnahmen „zügig“ umzusetzen. Zur Dimension des Unterstützungspakets hilft der Abgleich mit den aktuellen Mitgliedszahlen im sächsischen Sport: Aktuell sind in 4.447 Sportvereinen 676.126 Mitglieder organisiert. Dieses Programm soll, nach vorläufiger Lesart, für Ausfälle aus dem sogenannten –steuerliche– ideellen Bereich der Sportvereine greifen (Wichtige Informationen zum ideellen und weiteren Bereichen von Sportverein: hier): "Auch Sportvereine müssen auf verschiedene Einnahmen wie die Vermietung von Wettkampfflächen oder die Ausrichtung von Wettkämpfen verzichten. Vereine, die durch entstehende Einnahmeverluste in Existenznot geraten, sollen mit Zuschüssen von bis zu 10.000 EUR unterstützt werden. Darüber hinaus werden sächsische Vereine einschließlich des Profisports und Träger von Sport- und Sportleiterschulen unterstützt, die mit wegbrechenden Einnahmen aus Ticketverkauf, Werbeeinnahmen und Lehrgängen konfrontiert sind. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für den Sportbereich auf bis zu 20 Millionen Euro." (Quelle)

Laut Informationen des MDR sollen 21 Profivereine, offenkundig handelt es sich hierbei um die Initiative „Teamsport Sachsen“, zusätzlich zinslose Darlehen bis zu 500.000 Euro erhalten: „Für die 21 Profivereine kündigte Wöller zudem ein Darlehensprogramm an, ebenfalls in Höhe von zehn Millionen Euro. Die Profivereine sollen demnach bis zu 500.000 Euro als zinsloses Darlehen bekommen, als "eine Art Eigenkapital", wie Wöller sagte. Die Laufzeit der Kredite soll zehn Jahre betragen.“ Diese Unterstützungsinitiative des Freistaates scheint nach aktuellen Medienberichten (Stand 17.4.2020), noch nicht final zu sein. Die sächischen Sportvereine haben bislang noch keine Kenntnis über die konkreten Auszahlungsmodalitäten der verschiedenen Hilfspakete (Sport) des Freistaates.

Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite des Landessportbundes Sachsen unter www.sport-fuer-sachsen.de einsehbar.

 

Informationen des DFB Soforthilfeprogramm der Bundesregierung für kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter*innen) und Solo-Selbständige; Informationen zu Kurzarbeit

Auf der Internetseite des DFB informiert dieser umfangreich über zahlreiche Bundesmaßnahmen. Viele freiberuflich tätige Sport-ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen fallen aktuell ihre Einnahmen weg. Die Einstellung des wirtschaftlichen Sportbetriebs führt dazu, dass diese freiberuflichen TrainerInnen, die ihre wirtschaftliche Existenz darauf ausgerichtet haben, in eine wirtschaftliche und soziale Notlage geraten können. Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen (Weitere Informationen).

Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, nicht um Kredite. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Die Bundesregierung sorgt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten - hier zu den Infos.

In Sachsen organisiert die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Bearbeitung der Anträge (Hinweis: Die SAB kann kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen wie auch für Bundes-Soforthilfen). Ob dies in Sachsen auch für Sportvereine anwendbar ist, ist derzeit nicht klar. Neben den Möglichkeiten von Krediten zu Sonderkonditionen sind auch direkte Zuschüsse vorgesehen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Ob eine Unterstützung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt wird, wird aufgrund einer Einzelfallprüfung entschieden.

Auch die Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können beantragt werden. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Unternehmen: LINK. Alle Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland finden Sie unter folgendem Link.

Auch zum Thema Kurzarbeit, insbesondere in Fußballvereinen des zuschauerorientierten Sports sowie in Verbänden hat der DFB ein umfangreiches Merkblatt erarbeitet: LINK

 

Der Blick in andere Bundesländer

Wesentlich bei der Betrachtung der jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen sind die – steuerlich getrennten – Bereiche der Sportvereine (guter Überblick zu dieser wichtigen Unterscheidung hier: LINK). Ein gemeinnütziger Sportverein muss bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben folgende vier Steuerbereiche beachten:

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb (Sportliche Veranstaltungen oder sonstige Zweckbetriebe)
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Die meisten Breiten-Sportvereine haben Ausgaben und Einnahmen im ideellen Bereich (Einnahmen: Mitgliedsbeiträge, Ausgaben: Hallenmieten). Wenn die Hilfsmaßnahmen nicht in diesem Bereich greifen, gehen sie an den meisten Sportvereinen vorbei. Daher wird es wichtig sein, dass bei der Umsetzung der einzelnen Sport-Hilfspaketen auf diese vermeintliche Nuance der Zuwendungsbestimmungen sehr genau geachtet wird. Das sächsische Sport-Paket über 20 Millionen Euro soll wohl für Ausfälle im ideellen Bereich greifen.

 

Brandenburg - Sporthilfe kann bereits beantragt werden

Seit dem 8. April können gemeinnützige Sportvereine in diesem Bundesland Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragen (Quelle). In Brandenburg können Sportvereine Ausfälle aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb geltend machen. Hilfen für den Ausfall aus dem ideelen Bereich sind hier nicht vorgesehen. Der Landessportbund steht als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt Anträge und umfangreiche Informationen auf seiner Internetseite zur Verfügung.

 

Köln - ein kommunales Hilfsprogramm

Am 3. April verkündet die Stadt Köln und der StadtSportBund Köln die Aufstellung eines Notfallfonds für die 630 Kölner Sportvereine mit einem Budget von 300.000 Euro (Antrag; Richtlinie). Neben einer zinslosen Stundung von Erbbaurechts- und Mietzinsen für die Sportanlage werde die Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe jetzt frühzeitig und vollständig ausgezahlt, um mehr finanzielle Flexibilität bei den Vereinen zu schaffen. Zur Entlastung bei aktuellen Notsituationen steht außerdem ein Notfallfonds mit einem Budget von 300.000 Euro bereit, der durch Drittmittel weiter aufgestockt werden kann und vom Stadtsportbund Köln verwaltet wird. Die Zuschüsse betragen im Einzelfall bis zu 15.000 Euro. Ansprechpartner für die Vereine zur Beantragung einer zinslosen Stundung von Erbbaurechts- und Mietzinsen bis zum 30.06.2020 ist das örtliche Sportamt. In Köln wird die Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe vollumfänglich für das ganze Jahr bis zum 30.04.2020 an berechtigte Vereine ausgezahlt, um finanzielle Flexibilität bei den Vereinen zu schaffen. Dazu ist kein Antrag notwendig.

 

Nordrhein-Westfalen - Ein Hilfprogramm inklusive ideellen Bereich

Das bevölkerungsreichste Bundesland hat ein Nothilfe-Programm über zehn Millionen Euro gestartet (Quelle). Mit diesem Hilfsprogramm hat NRW nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind. Ausfälle im ideellen Bereich können also geltend gemacht werden. Diese Hilfe können notleidende Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen. Hier zu weiteren Informationen.

 

 

Berlin - ein Meldesystem für finanzielle Schäden

Der Landessportbund Berlin hat am 3. April ein digitales System zur Meldung finanzieller Schäden im verbandseigenen LSB-Portal eingerichtet (Quelle). Die Mitgliedsorganisationen wurden aufgefordert, unter dem Menüpunkt Mitgliederverwaltung im sog. „Corona-Meldebogen“ ihre finanziellen Einbußen zu melden, welche aufgrund der Corona-Krise zu erwarten sind. In dieser besonderen Krisensituation möchte der Landessportbund Berlin mögliche finanzielle Schäden durch die Corona-Krise einordnen und seinen Sportfachverbänden und Vereinen auch bei möglichen finanziellen Auswirkungen hilfreich zur Seite stehen.

Habt ihr Ideen, welche Maßnahmen für euren Verein oder Verband hilfreich sein könnten. Dann meldet euch ganz einfach per Mail an adam.bednarsky@stadtrat.leipzig.de oder unter 0341-123-2150 in der Geschäftsstelle der LINKE-Stadtratsfraktion.

Bleibt gesund, sportlich und demokratisch!